Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit liegt die Regelabfindung nach der gängigen Faustformel bei 5 Bruttomonatsgehältern (0,5 Gehälter pro Jahr). Bei 4.000 € Monatsbrutto wären das 20.000 € — verhandelbar sind je nach Kündigungsgrund und Position oft auch 1,0 bis 1,5 Gehälter pro Jahr. Der Rechner unten schätzt deine Abfindung und zeigt, wie viel davon nach Steuern tatsächlich bei dir ankommt.
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Max. absetzbar 2026: 30.826 €(Höchstbetrag)
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder anwaltliche Beratung. Alle Berechnungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Szenarien im Vergleich
§ 32a + § 34 EStG 2026Zusammenfassung: Durch Verschiebung der Auszahlung ins Folgejahr sparst du 31.911 €. Mit der Rürup-Einzahlung sicherst du dir außerdem 30.826 € für die Altersvorsorge.
Zusammenfassung
Folgejahr + Rürup
Experten-Tipp
Verschiebe die Auszahlung in den Januar des Folgejahres, um die Progression optimal zu senken.
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Abfindung und Steuern 2026: Was du wissen musst
Fünftelregelung (§ 34 EStG)
Die wichtigste Steuervergünstigung für Abfindungsempfänger. Das Finanzamt rechnet so, als ob ein Fünftel der Abfindung fünf Jahre lang als Zusatzeinkommen anfiele — der Progressionseffekt wird erheblich gedämpft.
Timing ist entscheidend
Je weniger anderes Einkommen du im Auszahlungsjahr hast, desto geringer die Steuer. Wer die Abfindung ins Folgejahr verlegen kann, zahlt oft mehrere tausend Euro weniger — dieser Rechner zeigt dir den exakten Unterschied.
Rürup als Steuerhebel
Wer im Abfindungsjahr eine Rürup-Basisrente bespielt, kann bis zu 30.826 € (Singles) bzw. 61.652 € (Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen und so das zu versteuernde Einkommen weiter senken.
Eine Abfindung ist keine Schenkung — sie ist eine Entschädigung für den Verlust deines Arbeitsplatzes. Trotzdem greift das Finanzamt kräftig zu: Im schlimmsten Fall zahlst du über 40 % Steuern. Mit dem richtigen Timing und der richtigen Strategie lässt sich das deutlich reduzieren.
Rechtsstand: Dieser Rechner basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG mit Grundfreibetrag 12.348 €. Er berücksichtigt die Fünftelregelung nach § 34 EStG, den Solidaritätszuschlag (inkl. Milderungszone) und die Kirchensteuer. Keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit — er ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Häufige Fragen
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