Abfindung in der Steuererklärung richtig eintragen (Anleitung 2026)

Wo und wie trägst du eine Abfindung in der Steuererklärung ein? Schritt-für-Schritt-Anleitung für Anlage N, Fünftelregelung und ELSTER 2026.

calendar_todayRechtsstand 2026shieldKein Ersatz für Rechtsberatung

Pflicht zur Steuererklärung nach Abfindungserhalt

Wer im Laufe eines Jahres eine Abfindung erhält, ist in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Der Grund: Die Abfindung zählt als „sonstiger Bezug" im Sinne des Lohnsteuerrechts und verändert die Berechnungsgrundlagen so, dass eine Veranlagung zwingend erforderlich ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Außerdem kannst du nur über die Steuererklärung die Fünftelregelung beantragen und so Steuern zurückbekommen, die dein Arbeitgeber zu viel einbehalten hat.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2025 ist grundsätzlich der 31. Juli 2026, mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2027. Wer ELSTER oder eine Steuer-Software nutzt, kann bereits ab dem 1. Januar des Folgejahres einreichen und so seinen Erstattungsbetrag früher erhalten.

Schritt für Schritt: Anlage N korrekt ausfüllen

Die Abfindung wird in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung eingetragen. Hier die entscheidenden Zeilen: In Zeile 18 der Anlage N (ELSTER 2026) findest du das Feld „Entschädigungen/Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit". Hier trägst du den Bruttobetrag deiner Abfindung ein. Darunter, in Zeile 19, gibst du an, ob die Fünftelregelung angewendet werden soll – setze dort das entsprechende Häkchen oder wähle „Ja". Das Finanzamt prüft anschließend automatisch, ob die Fünftelregelung für dich günstiger ist als die Normalbesteuerung und wendet die vorteilhaftere Variante an.

Was du außerdem angeben musst

Neben der Abfindung selbst sind folgende Angaben wichtig: die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer auf die Abfindung – alle diese Beträge findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung, die dein Arbeitgeber dir bis spätestens Ende Februar des Folgejahres übermitteln muss. Prüfe die Lohnsteuerbescheinigung sorgfältig: In Zeile 3 steht das Bruttogehalt, in Zeile 10 stehen die „sonstigen Bezüge" (inklusive Abfindung) und in den Zeilen 12–14 die darauf einbehaltenen Steuerbeträge.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Der häufigste Fehler: Die Abfindung wird versehentlich in die regulären Arbeitslohn-Zeilen eingetragen statt in die Zeile für außerordentliche Einkünfte. Dadurch verlierst du den Anspruch auf die Fünftelregelung. Ein weiterer Fallstrick: Werbungskosten (z. B. Anwaltskosten für die Verhandlung des Aufhebungsvertrags, Beratungskosten) können als Werbungskosten geltend gemacht werden und senken dein zu versteuerndes Einkommen zusätzlich. Nutze dafür Zeile 41–46 der Anlage N. Steuer-Software wie WISO Steuer führt dich durch alle relevanten Felder und prüft, ob die Fünftelregelung in deinem Fall einen Vorteil bringt – ein häufig unterschätzter Mehrwert gegenüber dem manuellen Ausfüllen.

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