80.000 € Abfindung: Wie viel bleibt netto?
Netto bei 45.000 € Jahresgehalt
49.433 €
Von einer Abfindung über 80.000 € bleiben bei einem regulären Jahresbrutto von 45.000 € nach Anwendung der Fünftelregelung rund 49.433 € netto übrig. Die Steuerlast liegt bei etwa 30.567 € — das entspricht 38 % der Abfindung.
Je nachdem, wie viel du im Auszahlungsjahr sonst noch verdienst, liegt der Nettobetrag zwischen 43.535 € und 54.619 €. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine Abfindung nicht an — sie ist beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
80.000 € Abfindung netto — nach Einkommen
Entscheidend für deine Steuerlast ist nicht die Abfindung allein, sondern dein übriges Einkommen im Auszahlungsjahr. Je höher dein Gehalt, desto steiler die Progression — und desto weniger bleibt von der Abfindung übrig.
| Jahresbrutto | Steuer | Quote | Netto ledig | Netto verheiratet |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 25.381 € | 32 % | 54.619 € | 61.530 € |
| 45.000 € | 30.567 € | 38 % | 49.433 € | 58.590 € |
| 60.000 € | 35.076 € | 44 % | 44.924 € | 56.510 € |
| 80.000 € | 36.465 € | 46 % | 43.535 € | 53.740 € |
| 100.000 € | 35.928 € | 45 % | 44.072 € | 49.900 € |
Verheiratete profitieren vom Splittingtarif: Das zu versteuernde Einkommen wird rechnerisch halbiert, beide Hälften einzeln besteuert und die Steuer verdoppelt. Bei 80.000 € Abfindung macht das je nach Einkommen einen Unterschied von bis zu 11.586 € aus.
Auszahlung ins Folgejahr verschieben — lohnt sich das?
Der größte Steuerhebel bei einer Abfindung ist der Auszahlungszeitpunkt. Wird die Abfindung in ein Jahr verschoben, in dem du kein reguläres Gehalt beziehst, startet die Fünftelregelung auf einer Basis von 0 € zu versteuerndem Einkommen.
Auszahlung im laufenden Jahr
49.433 €
bei 45.000 € Gehalt · 30.567 € Steuern
Auszahlung im Folgejahr
76.835 €
ohne weiteres Einkommen · 3.165 € Steuern
Rechnerisch ergibt die Verschiebung einen Vorteil von 27.402 €.
Deine 80.000 € mit eigenen Zahlen durchrechnen
Der Rechner ist bereits mit 80.000 € vorbelegt. Ergänze dein tatsächliches Gehalt, deinen Familienstand und die Monate, die du im Auszahlungsjahr gearbeitet hast — die Berechnung aktualisiert sich sofort.
Detaillierte Berechnung
Alle Felder ausfüllen — die Berechnung startet sofort.
Max. absetzbar 2026: 30.826 €(Höchstbetrag)
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder anwaltliche Beratung. Alle Berechnungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Szenarien im Vergleich
§ 32a + § 34 EStG 2026Zusammenfassung: Durch Verschiebung der Auszahlung ins Folgejahr sparst du 31.911 €. Mit der Rürup-Einzahlung sicherst du dir außerdem 30.826 € für die Altersvorsorge.
Zusammenfassung
Folgejahr + Rürup
Experten-Tipp
Verschiebe die Auszahlung in den Januar des Folgejahres, um die Progression optimal zu senken.
Jetzt den nächsten Schritt gehen
Empfehlungen passend zu deiner Abfindung
Erste Einschätzung kostenlos & unverbindlich
Fünftelregelung automatisch berechnen
* Affiliate-Link — bei Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision. Für dich entstehen keine Mehrkosten.
Kostenloser Report
Persönlichen Steuerreport als PDF herunterladen
5-seitiger Report mit Szenario-Vergleich, Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Fünftelregelung, personalisierten Optimierungstipps, Musterformulierungen und Checkliste.
- check_circleVollständiger Szenario-Vergleich mit Zahlen
- check_circleFünftelregelung Schritt für Schritt beantragen
- check_circleMusterbriefe für Arbeitgeber & Kirchensteueramt
- check_circlePersönliche Checkliste & Zeitplan
5-seitiger Report
Kostenlos
Häufige Fragen zu 80.000 € Abfindung
Andere Abfindungshöhen berechnen
Nach Betriebszugehörigkeit berechnen
Rechtsstand & Methodik: Alle Werte auf dieser Seite sind für eine Abfindung von 80.000 € berechnet, jeweils ohne Kirchensteuer und bei 12 gearbeiteten Monaten im Auszahlungsjahr. Berechnet nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) unter Anwendung der Fünftelregelung (§ 34 EStG), inklusive Solidaritätszuschlag mit Milderungszone. Details zur Rechenlogik findest du auf der Methodik-Seite. Ohne Gewähr — kein Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.